Bundesrat billigt umstrittene Zuwanderungsreform
Ländern fordern Änderungen für Hochqualifizierte
06.07.2007
Das Gesetz setzt elf EU-Richtlinien um und novelliert das seit 2004 geltende Zuwanderungsgesetz. Neu geregelt werden das Bleiberecht für geduldete Ausländer, der Ehegattennachzug und die Einbürgerung. Ein Aufenthaltsrecht erhät etwa, wer sich seit sechs beziehungsweise acht Jahren in Deutschland aufhält und für den Lebensunterhalt selbst sorgen kann. Andernfalls erhalten die Ausländer bis Ende 2009 Zeit, sich eine Arbeit zu suchen. Von Migranten fordert das rund 500-Seiten starke Gesetzespaket auch eine aktive Integration.
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Das Gesetzespaket sieht vor, dass Ehepartner aus Nicht-EU-Staaten künftig im Regelfall nur nachziehen dürfen, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind und Deutschkenntnisse nachweisen können. So sollen Zwangsheiraten bekämpft werden. m die Integration hier lebender Ausländer zu fördern, werden auch verpflichtende Integrationskurse eingeführt. Verweigern sich Ausländer diesen Kursen, können ihnen Geldbußen in Höhe von bis zu 1000 Euro auferlegt werden.
Die ebenfalls in dem Paket enthaltene Bleiberechtsregelung sieht vor, dass langjährig Geduldete ein Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie sich zum Stichtag 1. Juli 2007 seit mindestens acht Jahren in Deutschland aufhalten, selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können und deutsch sprechen. Für Familien mit Kindern gelten sechs Jahre. Wer diese Kriterien nicht erfüllt, kann eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe bekommen und hat bis Ende 2009 Zeit, einen Arbeitsplatz zu finden.