Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin ein 38 Jähriger lediger iranischer Asylbewerber und lebe seit 10 Jahren in Deutschland. Meinen Asylantrag wurde Leider abgelehnt. Obwohl ich schon 6 Jahre in Deutschland Sozialversichert gearbeitet habe, wurde meine Arbeitserlaubnis im August 2006 durch die Ausländerbehörde entzogen. Danach habe ich aufgrund des Beschluss der Innenministerkonferenz vom 17.11.2006 einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtregelung gestellt. Die Ausländerbehörde hat mir ein Beiblatt zur Arbeitsplatzsuche erteilt und meine Duldung wurde bis zum 07.02.2007 verlängert.
Ich habe eine Stelle gefunden und entsprechend am 07.02.2007 bei Ausländerbehörden einen Antrag auf Arbeiterlaubnis gestellt. Nach einem Monat, als ich für die Ergebnis meinen Antrag zum Ausländeramt gegangen bin, habe ich leider erfahren müssen, dass den Antrag überhaupt noch nicht zum Arbeitsamt geschickt wurde und erst nach fast zwei Monaten, nämlich am 02.04.2007, haben sie mir Ablehnungsbescheid des Arbeitsamtes mit der Begründung; “untertariflich Arbeitsvertrag“ erteilt.
Ich habe noch mal versucht und einen neuen Antrag am 03.04.2007 mit Korrektur des Lohnes an Ausländerbehörde gegeben.
Nach Zwei Wochen, als ich am 18.04.2007 da gewesen war, um sie nach dem Ergebnis meine Antrag zu fragen, habe ich gesehen, dass die Sache, wie das letztes Mal, wieder still geblieben ist, und sie wieder meinen Antrag bei sich liegen lassen haben und nicht an Arbeitsamt geschickt hatten. Bis heute (30.04.07) habe ich leider immer noch keine Antwort von Ausländerbehörde erhalten. Stellen Sie sich bitte vor, welcher Arbeitgeber wartet 3 Monaten lang auf einen Arbeiter?
Einige Deutsche Politiker/in reden über der Zuwanderung von geduldeten Flüchtlingen in die Sozialkassen, was mir aber nach meinen eigenen Erfahrungen völlig andres sehe.
Die Politiker behaupten, dass es sehr wichtig ist, dass die Ausländer unbedingt arbeiten müssen. Aber meiner Meinung nach sieht die Sache in der Wahrheit ganz andres aus. In der Tat gehen die Ausländerbehörden, meiner Meinung nach mit Absicht, ganz andres mit uns um.
Deshalb nehme ich die Aussagen dieser Gruppe von Politiker/in als einen Vorwurf gegen die Ausländer an. Ich frage sie, wie wir überhupt eine Arbeit finden können, wenn die Ausländerbehörde mit der Absicht unsere Arbeitswille verhindern wollen?
Da wir keine Fragen bei Ausländerbehörden stellen dürfen, und wenn es tun, selbst keine vernünftige, überzeugende Antwort bekommen können, und weil vor allem wir nicht als Mensch gesehen und behandelt werden, möchte ich Sie um Ihre Hilfe zu bitten.
Bitte überprüfen Sie ob meine Fall dem Wahrheit entspricht und wenn ja, Bitte übertroffen Sie ob es hier nur um eine „Einzelfahl“ handelt, und wenn nein, Bitte Veröffentlichen Sie das Ergebnis Ihre Untersuchungen und geben Sie mir/uns das verlorene Arbeitschance wieder zurück.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus und stehe gern für Ihre weiteren Fragen zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
M. Karami
01.05.2007
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