[Bildunterschrift: Kompromiss ausgehandelt: Innenminister Wolfgang Schäuble]
Eine Spitzenrunde von Union und SPD hat den seit Jahren andauernden Koalitionsstreit über das Bleiberecht für langjährig geduldete Ausländer beigelegt. Damit sei der Weg frei für eine Gesamtlösung zur Änderung des Zuwanderungsgesetzes von 2005, sagte ein Sprecher des Innenministeriums in der Nacht zu Dienstag nach dem rund dreieinhalbstündigen Treffen. Dem Kompromiss zufolge sollen für geduldete Ausländer keine höheren Sozialleistungen anfallen. Betroffen von den Regelungen sind etwa 180.000 in Deutschland lebende Ausländer.
An dem Gespräch nahmen neben Ressortchef Wolfgang Schäuble auch CSU-Chef Edmund Stoiber sowie Bundesarbeitsminister Franz Müntefering und Schleswig-Holsteins Innenminister Ralf Stegner teil. Stegner äußerte sich am Morgen zufrieden mit den Vereinbarungen. Es bleibe bei dem Kompromiss, wonach bis Ende 2009 geduldete Ausländer, die eine Arbeit gefunden haben, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bekommen können.
[Bildunterschrift: Straßenbild in Berlin-Neukölln]
[Bildunterschrift: Warteschlange vor der Ausländerbehörde in Hamburg ]
Öffnungsklausel für die Länder
"Um den bayerischen Wünschen entgegenzukommen", habe man lediglich Detailregelungen noch geändert, fügte Stegner hinzu. Dieser Öffnungsklausel zur Folge könnten die Länder, die schon derzeit ihren Flüchtlingen statt finanziellen Leistungen nur Sachleistungen gewährten, dies auch weiterhin tun. Dabei gehe er davon aus, dass Bayern und möglicherweise auch Niedersachsen von dieser Regelung Gebrauch machen werden. Außerdem sei vereinbart worden, dass dieser Personenkreis keinen Anspruch auf Elterngeld hat. Die Teilnehmer seien sich einig gewesen, dass mit der neuen Regelung keine zusätzlichen Kosten verbunden sein dürften, so Stegner.
In Unionskreisen wurde unterstrichen, dass es mit der Regelung auch in Zukunft keine volle Aufenthaltserlaubnis für geduldete Ausländer geben werde. Stattdessen bekämen sie lediglich einen "Aufenthalt auf Probe". Außerdem sei mit der Neuregelung gewährleistet, dass es keine Zuwanderung in deutsche Sozialsysteme geben werde.
Grundlinien des Kompromiss'
Über wesentliche Fragen eines neuen Bleiberechts hatten sich die Innenminister von Bund und Ländern bereits im November des vergangenen Jahres geeinigt. Eine weitere Hürde hatte der Koalitionsausschuss am 5. März genommen, der sich darauf verständigte, dass Arbeitssuchende unter den geduldeten Ausländern nicht in den vollen Genuss der sozialen Sicherungssysteme kommen sollen. Ein Bleiberecht soll es nach den Verabredungen nur für Personen geben, die bereits einen Arbeitsplatz oder eine feste Zusage dafür haben. Voraussetzung dafür sind auch Kriterien wie Deutschkenntnisse. Außerdem dürfen die Betreffenden nicht straffällig geworden sein, und es darf auch kein Terrorverdacht gegen sie vorliegen. Eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten Alleinstehende, wenn sie mindestens acht Jahren in Deutschland leben. Bei Familien mit Kindern reichen sechs Jahre aus. Für die Arbeitsuche haben die Betroffenen bis Ende 2009 Zeit.
Regelung für Ehegattennachzug
Darüber hinaus will die Koalition mehrere aufenthalts- und asylrechtliche EU-Richtlinien in deutsches Recht umsetzen. Dazu gehört die Beschränkung des Ehegattennachzugs durch ein Mindestalter beider Ehegatten von 18 Jahren zum Schutz vor Zwangsehen sowie die Forderung einfacher deutscher Sprachkenntnisse des Ehegatten. Der Gesetzentwurf soll noch vor Ostern vom Kabinett beschlossen werden.
Stand: 13.03.2007 09:11 Uhr
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Morgenecho vom 13. März 2007, 7.35 Uhr
Der Widerstand unionsgeführter Bundesländer (zuletzt vor allem Niedersachsens) droht die Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge zu torpedieren. Gestern abend nun versuchten die Koalitionsspitzen einen neuen Kompromiss zu zimmern. Wie sind die Ergebnisse zu bewerten?