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03 اسفند 1385

 

 سه ماه بعد از مصوبه مربوط به اجازه اقامت افراد دارنده دولدونگ در آلمان، انتقاد سازمان مدافع پناهجویان " پرو آزول" از عملکرد ادارات خارجیان

 

22.02.2007 سایت انتگراسیون- حنیف حیدرنژاد، مددکار اجتماعی در امور پناهندگی و مهاجرین

 

سازمان حقوق بشری مدافع پناهجویان در آلمان بنام "پرو آزول"، صد روز بعد از مصوبه وزرای داخله ایالات آلمان در اطلاعیه مطبوعاتی خود در 22 فوریه 2007 به برسی بیلان کار ادارات خارجیان دردادن اجازه اقامت طی این مدت پرداخته است.
مهم ترین انتقاداتی که این سازمان به آن پرداخته عبارتند از:
 تعداد افرادی که در این مدت در ایالتهای مختلف موفق شده اند تا از طریق این مصوبه اقامت بگیرند بسیار ناچیز است. برای مثال در برلین تنها 24 نفر، در بایرن 117 نفر، در نیدر زاکسن 69 نفر و  در برمن تنها 27 نفر توانسته اند تا این زمان اجازه اقامت بگیرند.
این سازمان یادآوری می کند در زمانی که مصوبه به تصویب رسید، بدبین ترین پیش بینی ها حکایت از آن داشت که بین 10 تا 20 درصد ( از کل حدود 190000 نفر دارنده دولدونگ) شامل این مصوبه خواهند شد، اما در عمل رقم واقعی افرادی که تا کنون به آنها اقامت داده شده، بسیار بسیار از همان بدبینانه ترین ارزیابی ها نیز عقب تر است.

در ادامه این اطلاعیه، این سازمان اشاره می کند که یک دلیل عمده در ایجاد چنین وضعیتی دست باز ادارات خارجیان در تفسیر و به اجرا در آوردن این مصوبه به دلخواه خودشان است.
تصمیم گیریهای ادارات خارجیان شهر به شهر با هم در این زمینه متفاوت است، به نحوی که این وضع بیشتر یاد آور دوران ملوک الطوایفی در قرون وسطی می باشد.

از جمله مواردی که ادارات خارجیان بیشترین سختگیری را در آن مورد بکار می برند، رد درخواستها به این دلیل است که متقاضیان در گذشته برای سهولت اخراج خودشان و درخواست پاس از سفارت کشورشان همکاری نداشته اند.
همچنین در مورد افراد بیمار یا از کار افتاده و یا خانواه های پر اولادی که نمی توانند همه مخارج زندگیشان را با کار تأمین کنند، ادارات خارجیان حاضر به نرمش نیستند.

مسئله بعدی سختگیری ادارات خارجیان در دادن اجازه کارو دادن اجازه اقامت شش ماهه به متقاضیان است، به نحوی که به این ترتیب این دسته از افراد حتی  شانسی برای جستجوی کار نیز نخواهند داشت.

این سازمان نتیجه گیری میکند تا زمانی که بند 5 ماده 25 قانون اقامت برداشته نشود این وضعیت همچنان ادامه خواهد داشت.

در پایان این اطلاعیه به راهپیمائی های اعتراضی که در سراسر آلمان و در شهرهای مختلف برای روز  شنبه 24  فوریه در نظر گرفته شده است اشا ره شده است.
از همه پناهجویان ومدافعین حقوق بشر و پناهندگی دعوت میشود تا به سهم خود در بلند کردن هرچه بیشتر صدای این اعتراض در این تظاهرات شرکت کنند.

 

 

فراخوان به تظاهرات با آدرس شهرهائی که در آنجا قرا است تظاهرات انجام شود

 

 

اطلاعیه سازمان پرو آزول

 

 

 

 

 

 

100 Tage nach dem IMK-Bleiberechtsbeschluss

 

 

  • Bislang kaum Aufenthaltserlaubnisse erteilt
  • Ein Flickenteppich regional unterschiedlicher Behördenpraktiken
  • PRO ASYL fordert großzügige gesetzliche Bleiberechtsregelung  

Drei Monate nach Verabschiedung des Bleiberechtsbeschlusses durch die Innenministerkonferenz ist es Zeit für eine erste Bilanz. Sie fällt nach den Feststellungen der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL schlechter aus als selbst Skeptiker es erwarten konnten. Bislang sind kaum Aufenthaltserlaubnisse erteilt worden (zu unterschiedlichen Stichtagen: Berlin: 24, Bayern: 117, Hessen: 50, Niedersachsen: 69, Bremen: 27 Fälle). Die Mühlen der Bürokratien von Länderverwaltungen, Ausländerbehörden und Arbeitsagenturen mahlen langsam. Vergeudet wird die kostbare Zeit der Menschen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Bleiberechtsbeschluss beantragt haben.

PRO ASYL fordert deshalb, diese Benachteiligung durch eine Verlängerung der Antragsfrist (bislang 18.05.07) um 3 Monate auszugleichen und die Frist zum Nachweis von Arbeit und Lebensunterhaltssicherung (bisher: 30.09.07) in gleicher Weise zu verlängern.

Herausgebildet hat sich ein Flickenteppich unterschiedlicher regionaler Behördenpraktiken. Man wähnt sich zurückversetzt in die Zeit der Kleinstaaterei nach dem 30-jährigen Krieg: Cuius regio, eius Bleiberecht. Trotz der bislang geringen Zahl von getroffenen Entscheidungen zeichnen sich Negativtrends ab, die die Kritiker des IMK-Beschlusses bestätigen. Kinderreiche Familien, Jugendliche und Erwerbsunfähige haben keine Chance, weil sie in den meisten Fällen den Lebensunterhalt nicht in vollem Umfang aus eigener Kraft sicherstellen können.

viele Ausländerbehörden legen Bleiberechtsantragstellern außerdem zur Last, sie seien Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen oder hätten ihre Abschiebung nicht aktiv unterstützt. Vor diesem Hintergrund ist damit zu rechnen, dass die Zahl der schließlich erteilten Aufenthaltserlaubnisse selbst hinter pessimistischen Prognosen zurückbleibt. Diese waren davon ausgegangen, dass etwa 10 bis 20 Prozent der Menschen, die die geforderte Aufenthaltsdauer nachweisen können, von der Regelung begünstigt wären.

Angesichts des sich abzeichnenden Leerlaufens des Bleiberechtsbeschlusses erneuert PRO ASYL die Forderung nach einer weitergehenden bundesgesetzlichen Regelung mit Dauerwirkung. Sie muss vor allem die Erteilung einer zweijährigen Aufenthaltserlaubnis vorsehen, ohne dass bereits ein Arbeitsangebot vorliegt. Die bislang lediglich erteilte Duldung ist ein schwer überwindliches Hindernis bei der Arbeitssuche. Bestimmte Gruppen sollten von der Anforderung, den Lebensunterhalt eigenständig zu sichern, ausgenommen werden, so junge Erwachsene in Ausbildung und Studium, Familien mit mehreren Kindern und Alleinerziehende, die ergänzende Sozialhilfe beziehen sowie ältere, kranke und erwerbsunfähige Menschen. Was von der Regierungskoalition in der letzten Woche zunächst als Einigung verkündet und dann wieder von einigen Innenministern in Frage gestellt wurde, erfüllt kaum eine dieser Anforderungen.

Besonders wichtig, aber bisher auch nicht auf der Agenda der Koalition: § 25 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz muss geändert werden, damit sich das Elend der Kettenduldungen nicht immer wieder erneuert. Wer bislang nach Auffassung der Ausländerbehörden freiwillig ausreisen kann, erhält in der Regel immer nur auf unabsehbare Zeit die Duldung. Da man nach der Weltsicht der Ausländerbehörden letztlich in jedes Land der Welt freiwillig ausreisen kann - auch in den Irak, nach Afghanistan und andere Kriegs- und Krisengebiete - erhält fast niemand eine Aufenthaltserlaubnis.

Unter der Parole "100 Tage und kein Bleiberecht" wird in vielen Städten am 24. Februar 2007 (100 Tage nach dem IMK-Beschluss) ein dezentraler Aktionstag der Initiativen für ein Bleiberecht stattfinden (Näheres unter http://100tage.bleiberechtsbuero.de ).

 

 

 
 
 

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