Bundeseinheitlicher Einbürgerungstest vor Fertigstellung 33 Fragen auf dem Weg zum deutschen Pass [Bildunterschrift: Für die Staatsbürgerurkunde muss man zukünftig Wissen über Deutschland nachweisen. ]
Ausländer, die Deutsche werden wollen, müssen ab 1. September einen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest bestehen. Dabei wird in den drei Bereichen "Politik in der Demokratie", "Geschichte und Verantwortung" und "Mensch und Gesellschaft" Grundwissen abgefragt. Wie aus dem Bundesinnenministerium verlautete, hat das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) an der Berliner Humboldt-Universität 310 Fragen entwickelt, aus denen für die Tests jeweils 33 Fragen ausgewählt werden. Bestanden hat, wer mehr als die Hälfte der Fragen richtig beantwortet. Der 25 Euro teure Test ist beliebig wiederholbar. Fragen werden veröffentlichtDer Fragenkatalog wird erst in den nächsten Wochen endgültig vorliegen. Das Universitätsinstitut hat insgesamt 1000 Fragen ausgearbeitet und getestet, aus denen der Katalog erstellt wird. Die gesamten Fragen - vergleichbar einem Führerscheintest - werden veröffentlicht. Der Prüfling kann sich darauf vorbereiten. Dazu bieten die Bundesländer auch Einbürgerungskurse an. Nicht veröffentlicht werden jedoch die einzelnen Prüfungsbögen. Schummeln ist also kaum möglich. Gefragt wird beispielsweise danach, wie viele Bundesländer es gibt, wann die Bundesrepublik Deutschland gegründet wurde oder ab welchem Alter man volljährig ist. Länderspezifisch kann noch nach der Landeshauptstadt oder dem Ministerpräsidenten gefragt werden. Vier Antworten sind vorgegebenen, von denen nur eine richtig ist. Abgelegt werden sollen die Tests bei Volkshochschulen oder ähnlichen Institutionen. Kinder und Jugendliche unter 16, Behinderte und altersbedingt Beeinträchtigte sind von dem Test befreit. Deutscher Schulabschluss ersetzt TestGrundkenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie über die Lebensverhältnisse in Deutschland sind bereits im neuen Staatsangehörigkeitsgesetz vorgeschrieben. Dort wird auch das Bundesinnenministerium ermächtigt, per Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Einbürgerungstests zu regeln. Wenn der Einbürgerungswillige einen deutschen Schulabschluss vorweisen kann, entfällt der Test. Dann wird dieses Wissen vorausgesetzt. Weitere Bedingungen bleiben bestehenNeben diesem bundeseinheitlichen obligatorischen Test bleibt es den Ländern vorbehalten, in Gesprächen die Voraussetzungen für eine Einbürgerung zu prüfen. So ersetzen die Fragebögen nicht die sogenannten "Gesinnungstests" in Bayern und Baden-Württemberg. Diese könnten im Verdachtsfall unabhängig von den Einbürgerungstests für gezielte Befragungen eingesetzt werden. 2007 wurden 126.000 Ausländer eingebürgert. Nach Paragraf 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes hat ein Ausländer Anspruch auf eine Einbürgerung, wenn er acht Jahre rechtmäßig in Deutschland lebt, seinen Lebensunterhalt verdient und eine Reihe weiterer Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Eine Einbürgerung ist ausgeschlossen, wenn ein Ausländer verfassungsfeindliche Ziele verfolgt oder straffällig geworden ist. |