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Rechtliche Instrumente auf internationaler und nationale Ebene چاپ ارسال به دوست
14 آبان 1392
 
 
Rechtliche Instrumente auf internationaler und nationale Ebene, um Menschenrechtsverbrecher vor Gericht zu bringen 


Ein Interview mit Knut Rauchfuss und Bianca Schmolze, zwei Menschenrechtaktivisten von der Kampagne „Gerechtigkeit heilt - Der internationale Kampf gegen Straflosigkeit“ aus Bochum.

 

Fragen von Hanif Hidarnejad, August 2008

 

Frage: Am 27. Mai 2008 wurden in Chile rund 100 Funktionäre verhaftet, verantwortlich für Unterdrückung, Verhaftungen und Folterungen in der Diktaturzeit. Ist dieser Erfolg durch die demokratischen Verhältnisse in Chile erzielt worden oder durch internationalen Druck?


 

 
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     Knut Rauchfuss 
Rauchfuss: Die Verhaftungen in Chile am 27. Mai sind ein ganz außergewöhnliches Ereignis, zumal niemals zuvor so viele Verbrecher aus der Diktaturzeit in Chile verhaftet worden sind. Der Fall, in dem diese Verhaftungen erfolgt sind, ist eine Anklage, die noch ursprünglich kurz vor Pinochets Tod gegen ihn selbst erhoben wurde. Und wegen der damaligen Aktion „Operation Kondor“ erfolgte. Im Rahmen der Operation „Kondor“ gab es diese Unteroperation „Kolumbo“, die der Vertuschung von 119 ermordeten Verschwundenen diente. Und zwar in einer Art und Weise, wie sie selbst für die chilenische Militärdiktatur außergewöhnlich ist. Auf Grund der steigenden Kritiken damals am Verschwindenlassen und nachdem die „Vicaria de la via solidaridad“ eine lange Liste präsentiert hatte mit Namen von Verschwundenen, hat die chilenische Militärdiktatur mit den umliegenden Diktaturen aus Argentinien und Brasilien gemeinsam eine Vertuschungsaktion gestartet, indem die Namen inklusive der falschen Schreibweisen in zwei eigens zu diesem Zweck gegründeten Tageszeitungen in Argentinien und Brasilien auftauchten und einem internen Massaker unter diesen Verschwundenen zugeschrieben wurden. Dazu wurden in Argentinien massakrierte Leichen präsentiert, die gar nicht die von diesen Verschwundenen waren, und die chilenische Militärdiktatur behauptete damals, die Opposition habe sich gegenseitig hingerichtet. Deswegen auch die hohe Zahl der in diesem Fall Verhafteten: 98 Leute aus Militärpolizei, Geheimdienst, aber auch aus zivilen Berufen, die im Rahmen der Vertuschungsaktion mitgemacht hatten; wegen Folter, Mord und Verschwindenlassen von diesen Oppositionellen. Erzielt wurde das [die Verhaftung] nicht durch Druck aus dem Ausland; obgleich man sagen muss, überhaupt dass in Chile die Vergangenheit wieder aufbereitet wird, ist viel auf internationalen Druck zurückzuführen, unter anderem auf die Verhaftung von General Pinochet damals in London.

Frage: Wie wurde die Verhaftung von Pinochet in England ermöglicht?

Wie konnte Pinochet diesen Haftbefehl umgehen, und wieso konnte er trotz dieses Haftbefehls seine Immunität behalten?

Rauchfuss: Die Verhaftung des ehemaligen chilenischen Diktators Augusto Pinochet am 17. Oktober 1998, also vor jetzt fast zehn Jahren, in London war schon ein ziemlich herausragendes Ereignis in dem internationalen Kampf gegen die Straflosigkeit von schweren Menschenrechtsverletzungen. Im Grundsatz kann man die internationale Menschenrechtspolitik und vor allem auch die Rechtssprechung fast einteilen in eine Zeit vor dem 17. Oktober beziehungsweise eigentlich vor dem 25. August, als der Auslieferungsprozess gegen Pinochet in London eröffnet wurde, und in eine Zeit danach. Dieser Prozess, auch wenn er nicht dazu geführt hat, dass der chilenische Ex-Diktator nach Spanien ausgeliefert werden konnte, wo ihm der Prozess gemacht werden sollte, – dieser Prozess hat doch sehr viele neue Standards gesetzt, die von internationaler Bedeutung sind. Und ja, leider ist es Pinochet gelungen, diesem Haftbefehl noch mal zu entkommen. Aber nicht etwa, weil die Gerichte ihn für unschuldig gehalten hätten. Sondern die Londoner Regierung hat sich damals über die Gerichtsentscheide hinweggesetzt und ihn aus sogenannten gesundheitlichen Gründen nach Chile zurückgelassen. In dem Moment, wo Pinochet damals auf dem Flughafen in Santiago landete, hat er demonstrativ den Rollstuhl auf dem Rollfeld stehen lassen und ist zu Fuß zurückgegangen. Er war der Justiz noch mal entkommen.
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 Chile, Santiago 2004:

Demonstration gegen Straflosigkeit

 

Aber auch in Chile war es so, dass von da an eine Lawine von Prozessen losgetreten wurde. Tausende von Anklagen wurden eingereicht gegen unterschiedliche Folterer und auch gegen Pinochet selber. Und auch diesen hat er sich immer wieder mit vermeintlichen Gesundheitsgründen entzogen. Er hat aber es nicht wirklich geschafft, denn noch unmittelbar vor seinem Tod wurde ein Verfahren gegen ihn eröffnet. Möglicherweise war dieses Verfahren mit schuld an dem Herzinfarkt, an dem er dann schließlich am internationalen Tag der Menschenrechte sehr symbolisch verstorben ist.
 


Frage:
Kann man die Tatsache, dass Pinochet nie vor einem Gericht war, als eine Niederlage für die Gerechtigkeit betrachten?

Rauchfuss: Nein, eine Niederlage ist es sicherlich nicht, dass Pinochet nie vor Gericht war. Sicher, wir hätten ihn alle gerne in einem Gefängnis sterben sehen statt zu hause. Aber in jedem Fall war es so, dass die Tatsache, dass Pinochet angeklagt wurde, dass er dieses Auslieferungsverfahren in London hatte, dass es zahlreiche Versuche auch der chilenischen Justiz gab, seiner habhaft zu werden, zuletzt auch der erfolgreiche Versuch, von dem ich gerade geredet habe, der auch im Rahmen der Operation Kolumbo war – all das hat diese Person historisch in Chile komplett diskreditiert. Und das war eigentlich das Wichtige. Denn der allmächtige Potentat, dem die Chileninnen und Chilenen, egal ob sie seine Anhänger waren oder ob sie von ihm politisch verfolgt wurden, dem die Bevölkerung geradezu Übermenschliches an Kontrolle, an Macht zuwies und zutraute, dieser Mann war mit einem Mal auf einen gewöhnlichen Sterblichen reduziert, auf einen gewöhnlichen Verbrecher, den man vor Gericht stellen sollte, auch wenn man es nie geschafft hat. Und das ist das eigentlich politisch-kulturell Relevante an den Pinochet-Prozessen, weshalb man deutlich sagen muss: Es ist sicherlich eine gewisse Niederlage für die Gerechtigkeit, dass er nicht im Gefängnis saß. Aber politisch war er durch diese Prozesse komplett diskreditiert und seine Macht war weg.

 

Frage: Die Diktatoren und ihre Helfer vor Gericht zu bringen und zur Verantwortung zu ziehen, ist die Hauptmotivation der Kampagne „Gerechtigkeit heilt“, bei der Ihr beide Mitglied seid. Könnt Ihr kurz über die Philosophie und die Ziele dieser Kampagne erzählen und anschließend über eure Erfolge berichten?


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   Bianca Schmolze 
Schmolze: Die Kampagne „Gerechtigkeit heilt“ besteht jetzt schon seit 2001 und ist fester Bestandteil der Arbeit der Medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum. Wir sind ja eigentlich eine Organisation, die sich für die psychosoziale Versorgung von Flüchtlingen und Emigranten einsetzt. Und wir haben früh begonnen, Psychotherapie für Menschen mit Traumatisierungen anzubieten, vor allem [für] Menschen, die Überlebende und Opfer von politischer Repression, staatlicher Gewalt sind. Und in dieser Therapie haben wir schnell bemerkt, dass die systematische Straflosigkeit in den Herkunftsländern ein wesentlicher Faktor war, der den Stabilisierungsprozess unserer Klienten beeinträchtigt hat. Und wir sind dann auf die Idee gekommen, auch dazu aktiv zu werden. Also nicht nur die Flüchtlinge hier vor Ort in Deutschland zu unterstützen, sondern eben auch in den Herkunftsländern Bedingungen zu schaffen, dass Menschen dort auch nicht fliehen müssen. Und die Kampagne „Gerechtigkeit heilt“ verbindet so unsere psychosoziale Arbeit mit unserer Menschenrechtsarbeit. Wir gehen davon aus, dass der Kampf gegen Straflosigkeit und die Verfolgung, die strafrechtliche Verfolgung der Täter und ihre Bestrafung ein wichtiger Aspekt sind für Opfer und Überlebende, [so] dass die Verbrechen, die an ihnen begangen wurden, anerkannt sind und sie Gerechtigkeit erfahren und somit eine Erleichterung für ihren Stabilisierungsprozess bekommen können. In der Vergangenheit ist es so, dass wir einige Erfolge auch hatten. Und zwar in 2005 haben wir vor allem einen internationalen Kongress hier in Bochum organisiert. Wir haben Menschenrechtler, Anwälte, Psychotherapeuten, aber eben auch Überlebende von Menschenrechtsverletzungen aus 17 Ländern zusammengeholt, damit sie erstmals international so einen Erfahrungsaustausch machen konnten. Wir haben halt in der Vergangenheit bei unseren Kontakten zu internationalen Organisationen immer wieder festgestellt, dass so ein internationaler Austausch nicht vorhanden ist. Und so oftmals Bemühungen im Kampf gegen Straflosigkeit angestrengt werden, die auf keiner Erfahrung beruhen. Dem wollten wir entgegentreten und haben gesagt, wir müssten eigentlich all diese internationalen Erfahrungen bündeln und in einem Netzwerk zusammenbringen, damit all diese Organisationenaktivitäten den internationalen Kampf gegen Straflosigkeit stärken. Deswegen haben wir dann seit dem März 2007 dieses internationale Netzwerk etabliert. Und das arbeitet relativ erfolgreich. Wir haben mittlerweile Mitgliedsorganisationen in diesem Netzwerk aus mehr als 20 Ländern, die ganz regelmäßig Informationen austauschen und Kampagnen ausrufen im Kampf gegen Straflosigkeit. Und auf unserer Homepage www.gerechtigkeit-heilt.de können die Meldungen, die regelmäßig von ihnen eingestellt werden, auch nachgelesen werden. 

Frage: Welche rechtlichen Instrumente auf internationaler Ebene existieren, um die Menschenrechtsverbrecher vor Gericht zu bringen, und inwieweit werden eure Aktivitäten von der Justiz unterstützt?

Rauchfuss: Insbesondere durch den Prozess gegen den Exdiktator Pinochet, von dem vorhin schon die Rede war, aber auch durch die Etablierung der internationalen Tribunale der Vereinten Nationen zum ehemaligen Jugoslawien, zu Ruanda, aber auch zu Sierra Leone und zu Cambodia und jetzt neuerdings sogar das in der Planung befindliche Tribunal um den Hariri-Mord im Libanon: all diese internationalen Tribunale und der Pinochet-Prozess haben neue Rechtsstandards gesetzt. Seither gibt es eine internationale Justiz, die zu Recht diesen Namen verdient und sogenannte Verbrechen gegen die Menschheit definiert. Das sind Verbrechen, die alle Menschen, alle Länder, alle Regierungen, alle Justizen auf dieser Welt angehen, weil sie nicht auf die nationale Territorialität des Tatortes beschränkt sind. Das heißt, wer ein solches Verbrechen begeht – und dazu zählen Folter, dazu zählen das Verschwindenlassen, dazu zählt Völkermord, dazu zählen Massaker, die organisiert begangen sind – wer ein solches Verbrechen begeht, kann nirgends auf der Welt straffrei sein. Für ihn gibt es kein Asyl. Dieser Mensch muss von jedem Staat der Welt verfolgt werden, entweder vor Gericht gestellt werden oder an ein Land, welches einen Prozess eröffnen möchte, ausgeliefert werden. Es gibt bestimmte Rechtsinstrumente, die dieses internationale Recht stärken sollen. Schon ein bisschen länger gibt es in diesem Zusammenhang die internationale Konvention gegen Folter, die die Mitgliedsstaaten, die Unterzeichnerstaaten, verpflichtet, Täter, wo auch immer sie sich aufhalten, zu verfolgen und ihnen keinen Schutz zu gewähren. Es gibt mittlerweile seit Ende letzten Jahres/vorletzten Jahres die internationale Konvention  gegen das gewaltsame Verschwindenlassen von Menschen, die gleiche Ansprüche stellt. Und es gibt das Rom-Statut, auf dessen Basis der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag gegründet worden ist. Und die Mitgliedsstaaten verpflichten sich ebenfalls, schwere Menschenrechtsverletzungen, speziell Verbrechen gegen die Menschheit, strafrechtlich zu verfolgen. Mit diesen Instrumenten kann man agieren, und das tun wir auch. In dem wir zum Beispiel derzeit daran arbeiten, dass der honduranische Staat sein Asyl gegen den ehemaligen paraguayischen Innenminister der Stroeßner-Diktatur, Montanaro, aufhebt und ihn nach Paraguay ausliefert, wo ihm der Prozess droht wegen Folter und Mord im Rahmen der Militärdiktatur.

 

Frage: Und welche rechtlichen Instrumente existieren auf nationaler Ebene?

Rauchfuss: So, zum zweiten Teil der Frage: Du hast auch gefragt nach den nationalen, also den hiesigen, den deutschen Rechtsinstrumenten, um entsprechende Verbrechen zu verfolgen. Nun, einerseits ist Deutschland Unterzeichner des Rom-Statutes und hat damit entsprechende Verpflichtungen. Genauso auch über die Anti-Folter-Konvention und die anderen Rechtsinstrumente, die ich vorhin erwähnt habe. Es ist aber auch so: Deutschland hat mittlerweile, basierend auf dieser Rechtssprechung, ein eigenes Völkerstrafgesetzbuch, was genau diese Verbrechen gegen die Menschheit zum Gegenstand hat. Dieses Völkerstrafgesetzbuch stammt aus dem Jahr 2002 und erlaubt es hier, Prozesses zu eröffnen gegen Täter auch dann, wenn weder das Opfer, noch der Täter, noch der Tatort einen Bezug zu Deutschland haben. Das hört sich alles super an und ist sicherlich auch eins der fortschrittlichsten Strafgesetzbücher, die es in dieser Weise gibt. Aber es gibt auch Nachteile. Und diese Nachteile haben bisher verhindert, dass entsprechende Prozesse eröffnet wurden. Man muss diese kennen, wenn man gucken will, welche Fälle eignen sich für eine Strafverfolgung nach Völkerstrafgesetzbuch. Und da ist es wesentlich, dass das Völkerstrafgesetzbuch wie im übrigen jedes Gesetz natürlich ein Rückwirkungsverbot enthält. Das heißt, Taten, die vor dem Jahr 2000, also bevor dieses Völkerstrafgesetzbuch – die vor dem Jahr 2002, Entschuldigung, also: vor in Krafttreten dieses Völkerstrafgesetzbuchs begangen wurden, können nicht nach dem Völkerstrafgesetzbuch verfolgt werden. Das heißt, die Tat muss nach 2002 sich ereignet haben. Das Zweite ist, und das hat nichts mit dem Völkerstrafgesetzbuch, sondern mit der deutschen Strafprozessordnung zu tun, dass Gerichte die Möglichkeit haben, ein Verfahren dann nicht zu eröffnen, wenn der potentiell Beklagte, der Angeklagte, möglicherweise nie nach Deutschland kommen wird. Darauf sind schon so manche Prozesse auch abgelehnt worden. Und das Dritte – und gerade auch als der Versuch kam, zusammen mit dem RAV [Republikanischer AnwältInnen Verein] und vielen anderen Organisationen die Klage gegen den ehemaligen US-Verteidigungsminister Rumsfeld zu eröffnen – die dritte Möglichkeit, ein Verfahren abzulehnen, ist der Verweis, und das gilt auch beim Rom-Statut, darauf, dass im Herkunftsland der Rechtsweg noch nicht ausgeschöpft ist. Und so haben sie damals erklärt, es könnte ja noch sein, dass Rumsfeld in den USA angeklagt würde. Folglich müsse man das nicht in Deutschland tun. Ich bin mir ziemlich sicher, dass er nicht in den USA angeklagt wird. Aber auch das wird man irgendwann belegen können und dann probieren wir es wieder von vorne.

 

Frage: Mit welchen Menschenrechtsorganisationen seid Ihr in Kontakt? Welche gemeinsamen Ziele verfolgt Ihr?

Schmolze: Ja, international stehen wir natürlich im Kontakt mit einigen Organisationen, die ich jetzt hier auch nicht alle einzeln aufzählen kann, weil es mittlerweile über sechzig sind. Es ist so, dass diese Menschenrechtsorganisationen, mit denen wir arbeiten, überall auf der Welt anzufinden sind. Überwiegend allerdings in Lateinamerika, Afrika und Europa. Das, was uns mit diesen Organisationen verbindet, sind vor allem die Ziele der Organisationen und die Ziele unserer Organisation, der Medizinischen Flüchtlingshilfe. Das ist zum einen der Kampf gegen Folter. Das ist der Kampf gegen die Straflosigkeit schwerer Menschenrechtsverletzungen und eben auch die psychosoziale Beratung und Betreuung von Überlebenden von Folter, Repression und Staatsverbrechen. Das sind so die allgemeinen Ziele, die uns verbinden. Und das konkrete Ziel in der Zusammenarbeit in dem Netzwerk „Gerechtigkeit heilt“ besteht natürlich darin, gemeinsam Schritte zu finden, um Täter international vor Gericht stellen zu können.

 

Frage: Habt Ihr auch mit iranischen Menschenrechtsorganisationen zusammengearbeitet oder seid Ihr zurzeit in Kontakt mit irgendeiner iranischen Menschenrechtsorganisation? Habt Ihr schon durch Aktionen gegen die Menschenrechtsverletzungen im Iran Stellung bezogen beziehungsweise protestiert?

Schmolze: Mit Organisationen aus dem Iran haben wir bisher keinen Kontakt. Das liegt aber vor allem daran, dass wir bisher in unser Netzwerk Organisationen aus Ländern aufgenommen haben, wo national schon Möglichkeiten des Kampfes gegen Straflosigkeit bestehen. Diese sollten in dem Netzwerk dann ihre Information austauschen und Organisationen in Ländern, wo der Kampf gegen Straflosigkeit noch nicht möglich ist, diese Strategien und Erfahrungen zur Verfügung stellen, damit diese Organisationen sich Inspirationen holen können. Der Iran ist momentan noch nicht dabei. Wir haben aber trotzdem zum Iran eine Aktion gegen Straflosigkeit gemacht. Und zwar im Jahr 2004. Da hatte die Stadt Bochum eine Regierungsdelegation aus dem Iran eingeladen, um eine Ausstellungseröffnung gemeinsam zu begehen im Bochumer Bergbaumuseum. Die Medizinische Flüchtlingshilfe und die Kampagne „Gerechtigkeit heilt“ sind dort hingegangen, um gegen die Präsenz des Vizepräsidenten und anderer Minister zu demonstrieren. Wir haben uns in die Versammlung eingeschlichen und haben mit einigen Leuten Schilder hochgehalten mit Buchstaben drauf, die zusammen das Wort „Mörder“ ergaben. Das heißt, der Iran ist für uns ein Thema. Allerdings haben wir bisher noch nicht die Möglichkeiten gehabt, dort in den Kontakt mit Organisationen zu kommen.

 

Frage: So wie es scheint, seid Ihr hauptsächlich in den Ländern aktiv, in denen die Diktaturregime nicht mehr herrschen oder sich in Richtung eines demokratischen Rechtsstaats bewegen. Wie kommt es, dass Ihr mit den Menschenrechtsorganisationen der Länder, in denen immer noch diktatorische Verhältnisse herrschen, keinen Kontakt habt?

Schmolze: Ja zum Iran hab ich ja grad eben schon etwas gesagt. Es ist schon so, dass wir, jetzt wo das Netzwerk gut läuft, vermehrt auch dazu übergehen, Kontakte zu knüpfen zu Organisationen in Ländern, wo Menschenrechtsverletzungen eben noch akut sind. Wir haben momentan zum Beispiel wichtige Kontakte im Kongo knüpfen können. Wie Ihr wahrscheinlich wisst, finden gerade in der Provinz Kivu massive Menschenrechtsverletzungen statt, die durch verschiedene Konfliktparteien begangen werden. Wir haben zu zwei Organisationen im Kongo Kontakt aufgenommen. Und zwar sind das einmal eine Frauenorganisation und eben auch ein psychosoziales Zentrum, die beide im Kampf gegen Straflosigkeit aktiv sind. Und mit denen wir jetzt gemeinsam versuchen wollen, den hier in Deutschland lebenden Präsidenenten einer der Rebellenorganisationen vor Gericht zu bekommen. Das sind erste Anfänge. Und wir werden das Netzwerk auf jeden Fall in dem Sinne auch weiter aufbauen, weil insbesondere Länder wie Kongo, bei [denen der] Internationale Strafgerichtshof jetzt Fälle übernommen hat und Ermittlungen bereits aufgenommen hat. Aber solche Länder brauchen auch die Kontakte zu so einem Netzwerk, wie wir es sind. Um möglicherweise Rechtswege nutzen zu können, die sie in ihren Ländern nicht nutzen können. Von daher wird das in der Zukunft noch weiterkommen.

 

Frage: Wie können die Organisationen dieser Länder, zum Beispiel des Iran, eure Erfahrungen in diesem Bereich nutzen und eventuell mit euch in Kontakt treten?

Rauchfuss: Insofern ist es uns natürlich grundsätzlich auch sehr willkommen, wenn iranische Menschenrechtsorganisationen, die ihrerseits im Kampf gegen Straflosigkeit aktiv sind, und wenn das im Iran selber nicht geht, dann versuchen, auf internationaler Ebene Prozesse anzustrengen. Und wenn sich diese Organisationen an uns wenden, um beispielsweise unsere Erfahrungen, die wir mittlerweile haben oder die die Mitgliedsorganisationen in unserem Netzwerk haben und auch gerne weiter vermitteln – wenn iranische Menschenrechtsorganisationen in diesem Kontext an uns herantreten, sind wir natürlich sehr froh und sie sind jederzeit willkommen. Ich glaube aber, dass es auch ein bisschen an der Situation unter den iranischen Exilgruppen [und] auch Menschenrechtsorganisationen selbst liegt, dass bisher solche Kontakte nicht zustande gekommen sind. Was auch viel damit zu tun hat, dass die iranische Opposition untereinander sehr zerstritten ist und diese Zerstrittenheit und das gegenseitige Misstrauen sich auch sehr negativ auf entsprechende Aktivitäten auswirken, so dass die eine Organisation häufig der Ansicht ist, die andere sei gar keine Menschenrechtsorganisation. Wir arbeiten gerne mit allen zusammen, die versuchen, die Täter des verbrecherischen Mullahregimes im Iran vor Gericht zu bringen, und sich dabei der legalen rechtsstaatlichen Mittel als Waffe gegen die unterdrückerische Diktatur bedienen. Diese Leute sind bei uns jederzeit willkommen, und wir stehen gerne mit Rat und Tat zur Seite, wenn es darum geht, entsprechende Prozesse zu eröffnen.


 
 
 

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