Neue Zahlen zur Bleiberechtserteilung in NRW – Unterschiedliche Anwendung der Bleiberechtsregelung in den Kommunen weiter offensichtlich
Die Landesregierung hat nun genauere Zahlen zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen veröffentlicht. Diese zeigen ein ganz anderes Bild der Städte und Kreise als die im Juli publizierten Zahlen, wobei jedoch das Gesamtbild das gleiche bleibt: Es sieht so aus, als hänge die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vom Wohnort ab.
Nachdem die Landesregierung auf die Kleine Frage der Abgeordneten Monika Düker (Bündnis 90/Die Grünen) mit genauen Zahlen zu den Städten und Kreisen geantwortet hatte (wir berichteten: Schnellinfo 8/2007 "'Hنngt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vom Wohnort ab?' – Antwort: JA!"), entstanden darauf einige Irritationen um die veröffentlichten Zahlen, die offensichtlich zum Teil nicht der Realität entsprachen. Daraufhin stellte Frau Monika Düker eine erneute Anfrage, inwieweit die Zahlen stimmen würden, woraufhin die Landesregierung mögliche Fehler in der Statistik eingestand. Weiter veröffentlichte sie neue, korrigierte Zahlen, verweist aber gleichzeitig auch auf die enorme Vielzahl der zu erfassenden Daten und auf deshalb weiter mögliche Ungenauigkeiten.
Weiterhin fällt die große Bandbreite der Entscheidungen einzelner Ausländerbehörden auf, die weiter die Vermutung nahelegen, geltendes Recht werde sehr unterschiedlich ausgelegt. Besonders positiv fällt der Kreis Siegen-Wittgenstein ins Auge. Hier wurden von 198 Anträgen 181 angenommen, was einer Rate von 91% (!) entspricht. Das negative Gegenbeispiel ist der Kreis Lippe mit nur 6% angenommener Anträge, von 473 Anträgen wurden nur 29 angenommen. Hier wird deutlich wie groß die Unterschiede zwischen den einzelnen Ämtern sind. Dies fällt auch bei den benachbarten Städten Düsseldorf und Krefeld auf.
Bei ähnlicher Anzahl von gestellten Anträgen ergibt sich eine große Bearbeitungsdifferenz. In Krefeld wurden 7% der Anträge angenommen, in Düsseldorf dagegen 68%. Der landesweite Durchschnitt liegt in NRW bei 30%. Positiv fällt außerdem die Stadt Essen auf, die bei 1.002 Anträgen immerhin eine Rate von 45% vorweisen kann. Die meisten Anträge angenommen (581) hat die Stadt Köln bei einer Rate von 32%, die wenigsten Anträge angenommen, nämlich lediglich 2, hat die Stadt Lippstadt, die mit einer Rate von 8% ziemlich am Ende rangiert. Im Kreis Steinfurt wurden mit 1.814 die meisten Anträge gestellt. Hier wurden 22% angenommen. Die wenigsten Anträge kann die Stadt Herten aufweisen. Hier wurden 20 Anträge gestellt von denen 16 angenommen wurden (80%).
Frau Monika Düker forderte in der WAZ am 28.11.2007: "In NRW wird das für alle Ausländer geltende gleiche Recht nicht gleich vollzogen. Die Bezirksregierungen kontrollieren das Handeln der Ausländerbehörden kaum. Der Innenminister muss die Kontrollen verschärfen. Alle Flüchtlinge müssen die gleichen fairen Chancen haben."
Hoffnung entstehe durch einen neuen Erlass, der vom Innenministerium herausgegeben worden sei, um die Rechtsausübung in der Praxis anzugleichen. Der Tenor dieses Erlasses sei: "Entscheidet öfter zu Gunsten der Antragssteller", so die WAZ.
Quellen:
· Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1716 und 1938 der Abgeordneten Monika Düker. (Anfrage 1938: LT-Drs.: 14/5184, Antwort: LT-Drs.: 14/5442) · Artikel "Wohnort bestimmt Schicksal", WAZ 28.11.2007
http://www.fluechtlingsrat-nrw.de/2658/index.html
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