Autor: Ayatollah Mohammadi Gilani, Scharia-Herrscher an Revolutionsgerichten
Teherans
Herausgeber: Keyhan
Herausgabe am: 19 Oktober 1981
Textart: Zeitungsartikel
• Die Strafe für einen angeborenen Apostaten ist Mord, und seine Reue wird nicht angenommen.
• Die Strafen für einen nationalen Apostaten und eine Apostatin, sei es nationale oder angeborene, ist aufgrund der reinen Apostasie nicht automatisch der Tod, seine/ihre Reue wird angenommen.
Ayatollah Mohammadi Gilani, Scharia-Herrscher [ Über Richter] an den Revolutionsgerichten der Hauptstadt hat auf die Fragen von Keyhan, wer ein Apostat sei und was seine Strafe im Islam, wie folgt geantwortet:
„Ertidad“ (Apostasie) heißt im Arabischen „Abfall“ und bedeutet bei den islamischen Rechtsgelehrten „Abfall von der Religion und der Unglaube nach dem Islam“. Der Tatbestand der Apostasie kann durch eindeutige Aussage des Unglaubens wie /ich habe den Islam verlassen/ oder /ich glaube an Polytheismus/ oder durch die Aussage des den Tatbestand des Unglaubens erfüllenden Satzes /Gott ist eine Materie/ oder /Gott ist dieselbe Gesetzmäßigkeit der Welt der Schöpfung/, wie wir ihn in einigen Schriften sehen, erfüllt sein.
Der Tatbestand der Apostasie kann auch durch Taten erfüllt sein, indem der Apostat durch seine Tat den Islam eindeutig beleidigt und verspottet, wenn er zum Beispiel den Koran besudelt und mit Füßen tritt oder als ein Akt der Beleidigung bespuckt. Das gleiche gilt für die große Kaaba und andere heilige Stätte und Überlieferungs- und Religionsbücher des Islam, wenn sie in Form von Besudelung entweiht werden.
Der Tatbestand der Apostasie ist erfüllt, wenn die Notwendigkeit der Befolgung der Gebote des Islam, welche für Außenstehende als Akte des Moslemseins wie Glaube an den Tag des Jüngsten Gerichts sowie Verrichtung des Gebets und das Fasten erkennbar sind, geleugnet werden.
Dass die Leugnung der Notwendigkeit dieser Gebote zum Unglauben führt, steht außer Zweifel. Schwierig wird die Beantwortung der Frage werden, ob dies alleine den Tatbestand des Unglaubens erfüllt oder genauer gesagt, ob dies dem Tatbestand der Leugnung des Monotheismus und Prophetentums gleichgestellt werden kann, der zur Apostasie führt. Ob die Leugnung des Monotheismus und der Sendung ein selbständiger Akt ist oder nicht, ist nicht die Frage. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Leugnung der Notwendigkeit der Verrichtung des Gebetes von der Leugnung des Prophetentums herrührt, und die Leugnung des Prophetentums an sich ist Apostasie. Hat die Leugnung der Notwendigkeit der Verrichtung der Gebote aus diesem Grunde die Apostasie zur Folge?
Einige Rechtsgelehrte haben die Leugnung der Notwendigkeit der Verrichtung der Gebote alleine als Apostasie bezeichnet, während einige andere meinen, dass die Leugnung dieser Notwendigkeiten nicht als selbständigen Grund für die Erfüllung des Tatbestands der Apostasie angesehen werden könne, sondern es dazu der Leugnung der Sendung und der Glaubwürdigkeit des Propheten Mohammad bedürfe.
Und unser großer Führer, Imam Khomeini, hat in seinem „Tahrir-Alwasileh“-Buch diese Auffassung vorsichtig vertreten und sein Fatwa (Segen/Urteil/Begutachtung) dazu gegeben und zwar mit folgender Schlussfolgerung: Wenn jemand aufgrund eines Zweifels, der ihn gepackt hat, eine der Notwendigkeiten der Religion leugnet, wenn er zum Beispiel denkt, dass das Gebet und die Pilgerfahrt für die Moslems der ersten Ära des Islam notwendig gewesen seien, deren Verrichtung heute aber nicht mehr notwendig seien, ist dies nicht der Unglaube, im Gegenteil zur ersten Aussage, für die man als Apostat zu verurteilen ist.
Es gibt zwei Arten von Apostaten: nationale und angeborene. Angeborener Apostat ist jemand, dessen Geburt im Schoss des Islam war, dass heißt, einer seiner Elternteile bei seiner Geburt Moslem gewesen ist. Und nationaler Apostat ist jemand, dessen Geburt nicht so war.
Die Strafe für den angeborenen Apostaten ist der Mord, und seine Reue wird nicht angenommen, seine Ehefrau wird ihm „Haram“ [verboten], darf nicht bis zum Tode heiraten und sein Eigentum, auch wenn er noch nicht tot ist, wird zwischen den Erben aufgeteilt.
Aber der nationale Apostat oder eine weibliche Apostatin, gleichgültig ob diese nationale oder angeborene Apostatin ist, wird nur aufgrund der Apostasie nicht zum Tode verurteilt, und seine bzw. ihre Reue wird akzeptiert.
Kinder der Moslems, welche zu den verschiedenen Ausrichtungen des Marxismus konvertiert sind oder dessen Anhänger geworden sind, werden als Apostaten verurteilt, abgesehen von einem Teil von ihnen, der nach dem Urteil des Imam Khomeini … bezüglich der Leugnung der Gebote der Religion von dem Apostasieurteil ausgenommen werden, worüber die islamischen Rechtsgelehrten zu befinden haben.
Quelle: Tageszeitung „Keyhan“ vom 19. Shahriwar 1360 [10. September 1981], Seite 4
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